Wir reparieren in unserer Meisterwerkstatt Metallblasinstrumente aller Art für Sie, von der Trompete über Hörner und Posaunen bis zur Tuba.
Die nachfolgenden Aufnahmen sollen in Kurzform zeigen, welche Phasen die Instrumente bei einer Generalüberholung durchlaufen.
Nach einer solchen Reparatur/Restauration werden die Instrumente in einem „neuwertigen Zustand“ wieder erstrahlen.
Das Instrument vor der Reparatur und Begutachtung der Schäden.
Das Instrument vollkommen zerlegt, Maschine demontiert, Züge und Bögen gelöst. Bereit zum Ausbeulen/-dellen, Reparieren, Restaurieren oder Umbauen (nach Ihren Wünschen).
Das Instrument nach dem Ausbeulen/-dellen und Reparieren. Es wurden teilweise neue Ventilzüge und Bögen eingebaut, eventuell fehlende Teile, originalgetreu und detailliert nachgefertigt, Stützen erneuert, Schallstück, Anstoß und Mundrohr ausgebeult/-dellt, gefeilt, geschliffen und vorpoliert.
Das Instrument ist fertig zum Zusammenbau. Nach dem Zusammenlöten erfolgt das Entfernen des überschüssigen Lötzinns, danach das Polieren und Hellmachen zum eventuellen Lackieren oder Versilbern.
Nachdem das Instrument lackiert bzw. versilbert ist, wird die Maschine zusammengebaut, die Züge gefettet, die Federn ersetzt und der innere Rohrverlauf gründlich gereinigt.
Durch die Überholung der Maschine ist das Instrument auch technisch in einem neuwertigen Zustand und es lässt sich wieder „wie am ersten Tag“ oder besser spielen. Das Instrument ist fertig und erstrahlt wieder.
Reparaturen an allen Blechblasinstrumenten werden fachgerecht und preiswert ausgeführt. Die nachfolgenden Preise gelten als Richtpreise für Generalüberholungen. Kleinere Reparaturen oder Teilreparaturen (Bogen ausdellen, Ventil gangbar machen, ...) fallen deutlich günstiger aus. Verbindliche Kostenvoranschläge können nur nach vorheriger Begutachtung und Beurteilung des Instruments abgegeben werden.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren darf der Käufer weder veräußern, verpfänden, vermieten oder verleihen. Ansonsten gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".